JobcoachingAP
Teilhabe am Arbeitsleben

Leistungen

Was bieten wir an

 

Erstberatung von Menschen mit Behinderung, Angehörigen und Unternehmen zum Thema berufliche Inklusion und JobcoachingAP;

Jobcoaching für Menschen mit einer Schwerbehinderung.

Jobcoaching während einer Berufsausbildung.

Jobcoaching in der Wiedereingliederung.

Praktikumsbegleitung mit dem Ziel einer festen Beschäftigung.

Begleitung und Betreuung von Inklusionsunternehmen.

Wer kann JobcoachingAP beantragen?

Jobcoaching kann von berufstätigen Menschen, die einem Sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis nachgehen, beantragt werden. Voraussetzung hierfür ist eine anerkannten Schwerbehinderung, mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50, oder 30 mit einer Gleichstellung.

Wo beantrage ich das Jobcoaching? Wer berät?

Die jeweiligen Bedarfe für Jobcoaching können sowohl dem Menschen mit Behinderung als auch vom Betrieb beantragt werden. Der erste Ansprechpartner (Anlaufstelle) ist der Integration Fahrdienst (IFD) der jeweiligen Kommunen. Des Weiteren können Fachberater* innen der IHK oder der Handwerkskammer beraten, begleiten, vermitteln und begutachten.

Der vorrangige Leistungsträger ist die Fachstelle für Menschen mit Behinderung im Arbeitsleben oder der Landschaftsverband Rheinland (LVR).

Die Finanzierung wird durch die Mittel der Ausgleichsabgabe bezahlt. Grundlage dafür die das Budget für Arbeit und das Budget für Ausbildung.

Kostenträger für das Jobcoaching können sein:

  • Landschaftsverband (LVR)
  • Fachstellen für Menschen mit Behinderung im Arbeitsleben
  • Berufsgenossenschaften
  • Rentenversicherungen
  • Krankenkassen
  • Agentur für Arbeit
  • Jobcenter

Erfahrungen

Folgende Einsatzbereiche

  • IT
  • Büro und Verwaltung
  • Industrie
  • Logistik
  • Garten- und Landschaftsbau
  • Andere Handwerksberufe

Impressionen

Autark on the Job